Allgemeine Geschäftsbedingungen des Studio Herr Turtur vertreten durch Daniel Rose, im folgenden Herr Turtur genannt.
1. Grundlagen
a) Herr Turtur erbringt alle Leistungen und Lieferungen nur auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Davon abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, auch die AGB von Auftraggebern, sind nur gültig, wenn Herr Turtur dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
b) Alle Angebote von Herr Turtur sind freibleibend. Grundlage des Angebots sind jeweils die Angaben des Auftraggebers.
c) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Herr Turtur den vom Auftrageber erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.
d) Im Rahmen des Auftrags besteht für Herr Turtur Gestaltungsfreiheit.
2. Nutzungsrechte – Urheberschutz
a) Der vom Auftraggeber (Kunden) an Herr Turtur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, für den die Vorschriften des Werkvertrags- und des Urheberrechts gelten, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b) Alle Arbeiten von Herr Turtur ( Entwürfe und Reinzeichnungen) sind durch das Urheberrecht als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Dies gilt auch, wenn die gem. § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
c) Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht,
die Werke (einschließlich Urheberbezeichnungen) von Herr Turtur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung nach Art, Zweck und Umfang, wie bei der Auftragserteilung kenntlich gemacht, zu verwenden.
d) Veränderungen und Nachahmungen dieser Werke sind sowohl im Original als auch bei der Reproduktion nicht zulässig.
e) Wiederholungen (wie z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (wie z.B. für eine weiteres Produkt) sind honorarpflichtig und nur mit schriftlicher Zustimmung von Herr Turtur möglich.
f) Wenn der Auftraggeber ihm eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen will, ist vorher dazu die schriftliche Zustimmung von Herr Turtur einzuholen.
h) Herr Turtur kann vom Auftraggeber Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der von ihm gelieferten Werke verlangen.
i) Herr Turtur hat das Recht, bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Wiedergabe seiner Werke (einschließlich der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstiger Arbeiten) als Urheber genannt zu werden. Er kann auch in seinem Internetauftritt und im Printbereich auf seine Urheberschaft hinweisen und ohne gesondertes Einverständnis des Auftraggebers diese Arbeiten als Eigenwerbung verwenden.
3. Vergütung
a) Entwurf, Werkzeichnung und Einräumung des Nutzungsrechts sind eine einheitliche Leistung.
Für diese Leistung berechnet Herr Turtur das Werkzeichnungshonorar und das Regelhonorar für die vom Auftraggeber genutzte Entwurfsarbeit. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, wird von Rose ein Abschlagshonorar berechnet.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Berechnung der Vergütungen nach den Grundlagen des Tarifvertrages für Design-Leistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) .
b) Alle Anweisungen und Vorschläge des Auftraggebers, die aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen erfolgen, beeinflussen ebenso wie jede sonstige Mitarbeit des Auftraggebers die Höhe des Honorars nicht.
c) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 40 % der vereinbarten Gesamtsumme sind bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig,
- die restlichen 60 % nach Abnahme des Projekts von Ihrer Seite
d) Bei einem Auftragswert unter 500 Euro ist der Gesamtbetrag im Voraus zu entrichten.
e) Zusatzleistungen und sonstige Kosten, die vom Auftraggeber zusätzlich verlangt werden, sind gesondert abzurechnen und sofort nach Rechnungsstellung fällig:
- Änderung von Entwürfen und Werkzeichnungen, Anfertigung weiterer Entwürfe nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 50 Euro
- sonstige Zusatzleistungen (wie z. B. Manuskriptstudium, Produktionsüber-wachung ) nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 50 Euro,
- bei Entwurfsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) gem. Nachweis,
- für die Durchführung des Auftrags in Abstimmung mit dem Auftraggeber angefallene Reisekosten und Spesen gem. Nachweis.
e) Falls fortlaufende Leistungen vereinbart sind, werden diese von Herr Turtur jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt.
f) Kreative und sonstige Fremdleistungen (wie z.B. Fotoaufnahmen, Modelle, Lithographie, Druckausführung, Versand) werden von Herr Turtur im Rahmen der mit dem Auftraggeber getroffen Vereinbarung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber stellt Herr Turtur insoweit von allen daraus sich ergebenden Verbindlichkeiten frei.
g) Alle Honorare und Vergütungen für Zusatzleistungen sind Nettobeträge, auf die zusätzlich die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
h) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von Herr Turtur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Mitwirkungspflichten
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Herr Turtur rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen zu erteilen und sämtliche dazu erforderlichen Unterlagen und Vorlagen (z.B. Filme, Fotos, Logos, Grafiken, Muster, Texte) zur Verfügung zu stellen.
b) Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller zur Verfügung gestellten Unterlagen berechtigt zu sein. Sollte dies entgegen dieser Versicherung nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber Herr Turtur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
c) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Herr Turtur eine angemessene Erhöhung der Vergütung und ggfs. Schadenersatz verlangen.
d) Der Auftraggeber hat hinsichtlich der ihm von Herr Turtur überlassenen Arbeiten ggfs. erforderlichen Recherchen bezüglich Geschmacksmuster-, Patent-, Urheber- und Markenrecht selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
5. Internetseiten
a) Der Auftraggeber versichert, dass er keinerlei gesetzwidrige und/oder verbotene Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.
b) Herr Turtur hat nicht die Pflicht, die Internetseiten des Auftraggebers auf Verstöße gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter zu überprüfen.
6. Eigentumsvorbehalt – Versendungsgefahr
a) Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an den von Herr Turtur gelieferten Entwürfen und Reinzeichnungen, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
b) Herr Turtur ist nicht verpflichtet, Daten und Layouts, die im Computer erstellt worden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, fällt dafür eine gesonderte Vergütung an. Die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Computerdaten dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Herr Turtur verändert werden.
c) Entwürfe und Reinzeichnungen sind Herr Turtur nach einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
d) Die Zu- und Rücksendung der Arbeiten –auch online- erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Herr Turtur haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Übertragung auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Produktionsüberwachung
a) Vor Ausführung der Vervielfältigung und/oder Aufnahme der Produktion sind Herr Turtur Korrekturmuster vom Auftraggeber vorzulegen.
b) Falls durch besondere Vereinbarung die Produktionsüberwachung durch Herr Turtur vereinbart wurde, kann dieser die dazu erforderlichen Entscheidungen treffen und Weisungen erteilen.
8. Haftung – Gewährleistung
a) Herr Turtur verpflichtet sich, die ihm überlassenen Unterlagen pfleglich zu behandeln und den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Soweit auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gegeben wurden, haftet Herr Turtur dafür nicht.
b) Herr Turtur haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und den rechtlichen Schutz der vorgesehen Nutzung seiner Entwürfe und Arbeiten.
c) Herr Turtur übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Auftraggebers hinsichtlich zukünftiger Browser und Plug-In-Versionen.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Herr Turtur erbrachten Leistungen unverzüglich nach deren Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel spätestens zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung als genehmigt und abgenommen.
e) Mit der Genehmigung der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
f) Der Auftraggeber muß die Produktion und Veröffentlichung der Arbeiten freigeben. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt für Herr Turtur jedwede Haftung.
c) Für entstandene Schäden haftet Herr Turtur nur für eigenes Verschulden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Schäden resultieren aus zugesicherten Eigenschaften.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Fehler, die durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler sowie Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche und Manipulationen Dritter –auch durch fehlerhafte oder künftige Installationen serverseitiger Programme- entstehen.
9. Schweigepflicht
a) Herr Turtur und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle Informationen, die sie über den jeweils anderen Geschäftsbetrieb im Rahmen des Auftrags erhalten. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung ist auch den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen aufzuerlegen.
b) Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrags und der Zusammenarbeit weiter. Ausgenommen davon ist die Erwähnung des Auftrags als Referenz gemäß Ziff. 2 lit.h dieser AGB.
10. Belegexemplare
Von allen vervielfältigten Werken stellt der Auftraggeber mindestens 10 einwandfreie Belegexemplare zur Verfügung, die Herr Turtur im Rahmen der Eigenwerbung benutzen kann.
11. Kündigung
a) Herr Turtur kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder insolvent wird.
b) Im Falle einer Kündigung hat Herr Turtur ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachten Leistungen.
12. Änderungen -Salvatorische Klausel
a) Alle Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.
b) Sollten Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der angestrebten Regelung möglichst nahe kommt.
Falls sich eine regelungsbedürftige Lücke herausstellt, verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Regelung dieser Lücke zu vereinbaren, die dem erstrebten Sinn und Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt, wenn dieser Punkt von den Parteien bedacht worden wäre.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.